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Voraussetzungen zur Zulassung zur NPO-Code Prufung

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Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Verein Swiss NPO-Code der Stiftung ZEWO den Auftrag erteilen kann, die Organisation auf die Einhaltung des Swiss NPO-Codes zu prüfen:

  1. Die Organisation muss eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz sein.
  2. Die Organisation muss seit mindestens 2 Jahren aktiv sein.
  3. Die Organisation muss einen Jahresabschluss nach Swiss GAAP FER vorlegen.
  4. Sammelt die Organisation Spenden, so muss sie über das ZEWO-Gütesiegel verfügen. Eine Ausnahme von dieser Regel kann gemacht werden, wenn die Organisation belegen kann, dass sie aufgrund ihres Tätigkeitsgebietes nicht von der ZEWO geprüft werden kann. Der Nachweis muss von der ZEWO bestätigt werden.
  5. Die Organisation muss den einmaligen Beitrag für die Entwicklungskosten des NPO-Codes und zur Finanzierung der Prüfinstrumente bezahlt haben.